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Zuzahlungen

Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen Selbstbeteiligung. der Versicherten an den Kosten ihrer individuellen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen die Leistungen im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung im Wesentlichen als Sachleistungen. Dies bedeutet, dass der Kunde grundsätzlich Leistungen erhält, ohne dafür direkt in Vorleistung treten zu müssen und zudem auch keine Selbstbeteiligung zu erbringen hat.

Damit niemand überfordert wird, gilt eine Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bzw. 1 % bei chronisch Kranken.

Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den Zuzahlungen befreit (Ausnahme Fahrkosten, Zahnersatz und grundsätzlich kieferorthopädische Behandlung). Einige Arzneimittel mit einem Abgabepreis bis zum Festbetrag sind auch für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungsfrei. Informationen dazu erhalten Sie beim Arzt oder Apotheker.


Überblick über Zuzahlungen

Zuzahlungen bei

Arznei- und Verbandmitteln: Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Arzneimittel, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Heilmitteln / häuslicher Krankenpflege: Zuzahlungen von 10 % der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung.

Hilfsmitteln: Zuzahlungen von 10 % der Kosten, jedoch höchstens 10 € und mindestens 5 €.

Haushaltshilfe: Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 € und mindestens 5 €. 

stationärer Vorsorge und Rehabilitation: Zuzahlung von 10 € pro Tag. Bei Anschlussheilbehandlungen ist die Zuzahlung begrenzt auf 28 Tage.

Medizinischer Rehabilitation für Mütter und Väter: Zuzahlung von 10 € pro Tag.

Krankenhausbehandlung: Zuzahlung von 10 € pro Tag, jedoch ist die Zuzahlung auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Fahrkosten: Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen und sind vom Versicherten in voller Höhe selbst zu bezahlen.

Ausnahme: Bei zwingenden medizinischen Gründen kann die BKK firmus in besonderen Fällen vorher genehmigte Fahrkosten übernehmen (siehe auch Fahrkosten). Die Zuzahlung des Versicherten beträgt dann 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Soziotherapie: Eine Zuzahlung in Höhe von 10 % für jeden Behandlungstag. Der Eigenanteil beträgt jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €.

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