Kunden der BKK firmus werden bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung seit vielen Jahren erheblich entlastet. Dieser Trend wird auch weiterhin eindrucksvoll fortgesetzt: Mit einem Zusatzbeitrag von nur 1,84 % gehört die BKK firmus auch weiterhin zu den günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Anfang 2015 hat sich sich die Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung geändert. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FWQG) haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, die Höhe ihres Beitragssatzes in Form eines individuellen Zusatzbeitrages selbst festzulegen.
So setzt sich der Beitragssatz zusammen
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % bleibt auch 2025 bestehen. Der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteil sind mit jeweils 7,3 % gleich. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den sich Arbeitgeber und -nehmer seit Beginn des Jahres 2019 ebenfalls wieder teilen und somit aktuell jeweils nur 0,92 % zahlen. Damit werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der BKK firmus erheblich finanziell entlastet.
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