Für Senioren gibt es eine besonders geregelte Versicherungspflicht: die Krankenversicherung der Rentner. Rund 9,35 Millionen Rentner gehören ihr an, das sind fast 90 % aller Rentner. Weitere 570.000 Rentner sind freiwillig oder privat versichert. Und rund 720.000 Rentner gehören keiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung an.
Mitgliedschaft als Rentner
Pflichtversichert oder freiwillige Versicherung?
Nach der Beantragung Ihrer Rente stellt sich für Sie die Frage, wie Sie jetzt bzw. später als Rentner zu versichern sind. Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern unterschieden.
Im Wesentlichen unterscheiden sich die Pflichtversicherung und die freiwillige Mitgliedschaft darin, dass bei der Pflichtversicherung der Rentenversicherungsträger die Beiträge aus der Rente einbehält und an die Krankenkasse weiterleitet. Als freiwillig versicherter Rentner zahlen Sie die Beiträge selbst an die Krankenkasse. Der Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers wird bei freiwilligen Mitgliedern auf Antrag als Zuschuss zusammen mit der Rente ausgezahlt.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die KVdR
Um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen zu werden, müssen Sie eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllen.
Das bedeutet, dass Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens bis zur Rentenantragstellung zu 90 % Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein müssen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie eigenständiges Mitglied oder gesetzlich familienversichert gewesen sind. Versicherungszeiten beim früheren Träger der Sozialversicherung in den neuen Bundesländern werden ebenso angerechnet.
Seit dem 01. August 2017 werden für jedes Ihrer Kinder zusätzlich pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet. Als Kinder gelten leibliche Kinder und Adoptivkinder, Stiefkinder sowie Pflegekinder. Damit können Eltern leichter die Vorversicherungszeiten erfüllen, um in die KVdR zu kommen. Gerne prüfen wir im Einzelfall, ob wir zusätzliche Vorversicherungszeiten anrechnen können.
Sollten Sie längere Zeit kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht. Sie können sich dann aber als Rentner unter Erfüllung der Vorversicherungszeit bei uns freiwillig versichern. Es gibt aber noch weitere Gründe, warum die KVdR gegebenenfalls nicht eintritt:
- Sie arbeiten trotz der Rentengewährung weiter und sind über Ihre Beschäftigung pflichtversichert
- Sie üben eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aus.
- Sie sind als Beamter tätig.
- Sie haben sich von der Krankenversicherung der Rentner innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht befreien lassen.
Sie sind bereits Mitglied bei uns?
Dann tragen Sie auf Ihrem Rentenantrag BKK firmus ein. Alles Weitere prüfen wir für Sie.
Sie sind noch kein Mitglied bei der BKK firmus?
Und es besteht zur Zeit eine Mitgliedschaft bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse? Dann benötigen wir Ihren ausgefüllten Aufnahmeantrag. Den Aufnahmeantrag können Sie hier ganz bequem online ausfüllen.
Individueller Service und kompetente Beratung
Überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Gesamtpaket an individuellem Service, kompetenter und freundlicher Beratung sowie umfassenden Leistungen! Wir sind nicht nur in unseren Servicestellen persönlich für Sie da, als aktiver Partner gehen wir auf Ihre ganz persönlichen Wünsche und Bedürfnisse ein.
So einfach ist der Weg zu uns!
Kein Stichtag, keine Wartezeiten mit Ausnahme der Kündigungsfrist – wenn Sie bereits länger als 12 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert sind, können Sie sofort kündigen und zur BKK firmus wechseln.
Und so geht’s:
- Aufnahmeantrag online ausfüllen
- Wir kündigen die Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse
- Nachdem das Ende Ihrer Mitgliedschaft bei Ihrer alten Krankenkasse geklärt ist, erhalten Sie von uns eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft bei der BKK firmus
- Wir informieren ebenfalls die Rentenversicherung und mögliche Zahlstellen für Sie.
- Das Foto für Ihre neue elektronische Gesundheitskarte können Sie uns mit unserem komfortablen Bild-Uploadtool ganz bequem online zukommen lassen. Versuchen Sie es doch einmal.