Hier finden Sie einen Überblick über die Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr Ihres Kindes/ Ihrer Kinder. Voraussetzung für den Bonus ist, dass zum Zeitpunkt der Durchführung des gesundheitsbewussten Verhaltens eine gültige Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht und Sie eine der folgenden Leistungen nachweisen:
100 € Bonus für Schwangere
Sie sind schwanger und nehmen an allen im Rahmen einer Schwangerschaft gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Maßnahmen teil. Für Ihre Vorsorge zahlt Ihnen die BKK firmus einen Bonus in Höhe von 100 €. Dafür reichen Sie einfach eine Kopie Ihres Mutterpasses bei uns ein.
50 € Bonus für einen Rückbildungskurs
Sie nehmen nach Ihrer Schwangerschaft an einem Rückbildungskurs teil und die BKK firmus belohnt Sie dafür mit einem Bonus in Höhe von 50 €. Reichen Sie dafür einfach eine Teilnahmebescheinigung für Ihren Rückbildungskurs bei uns ein.
100 € Bonus für den Nachweis aller Kindervorsorgeuntersuchungen
Im ersten Lebensjahr Ihres Kindes stehen einige wichtige Untersuchungen an. Dafür erhalten Sie ein entsprechendes Vorsorgeheft. Für den Nachweis aller Kinderuntersuchungen U1 bis U6 erhalten Sie von der BKK firmus einen Bonus in Höhe von 100 €. Dafür reichen Sie uns bitte eine Kopie des Vorsorgeheftes Ihres Kindes bei uns ein.
Bitte denken Sie daran, Ihre Prämie für den jeweiligen Bonus bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres zu beantragen. Alle danach eingehenden Bonusanträge können wir leider nicht bearbeiten.