Kein Stichtag, keine Wartezeiten mit Ausnahme der Kündigungsfrist – wenn Sie bereits länger als 12 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert sind, können Sie sofort kündigen und zur BKK firmus wechseln.
Wenn Sie als Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig sind, können Sie zur BKK firmus wechseln, ohne Rücksicht darauf, in welchem Unternehmen Sie arbeiten oder wo Sie wohnen. Die BKK firmus ist bundesweit für alle Kundinnen und Kunden geöffnet.
Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten die Krankenkasse wechseln. Der neuen Krankenkasse müssen Sie dann 12 Monate treu bleiben.
Ausnahme: Wenn Sie z.B. Ihren Arbeitgeber wechseln und hierbei mindestens eine Versicherungslücke von einem Tag, jedoch weniger als einen Monat, haben, können Sie auch ohne vorherige Kündigung die Krankenkasse wechseln (unabhängig von der 12-monatigen Bindungsfrist).
Weitere Ausnahme: Ein Wechsel der Krankenkasse ohne Kündigung ist auch möglich, wenn eine Änderung im Versicherungsverhältnis erfolgt (z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel). Dies gilt auch unabhängig von der 12-monatigen Bindungsfrist.
Zusätzlich gilt: Bei erstmaliger Erhebung eines Zusatzbeitrages, bei Erhöhung des Zusatzbeitrages oder bei Verringerung einer Prämienauszahlung Ihrer Krankenkasse, können Sie die Mitgliedschaft sofort nach Inkrafttreten der Beitragsveränderung innerhalb von zwei Monaten kündigen. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist, können Sie dann nach Ablauf des übernächsten Monats zur BKK firmus wechseln.
Weitere Informationen zum Krankenkassen-Wahlrecht erhalten Sie telefonisch unter unserer Telefonnummer 0421 64343.