Die BKK firmus ist die Krankenkasse für die ganze Familie. In der Regel sind die Familienangehörigen beitragsfrei mitversichert.
Mit anderen Worten: Durch den Beitrag sorgt der Kunde nicht nur für seinen Krankenversicherungsschutz, sondern gleichzeitig auch für den seiner Familie. Ohne Extrakosten.
Familienversicherung
Voraussetzung für die Familienversicherung ist grundsätzlich, dass die Angehörigen den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Familienversichert können zum Beispiel sein:
- der Ehepartner
- der Lebenspartner (eingetragene Lebensgemeinschaft)
- die Kinder
- die Stiefkinder
- die Enkel
- die Pflegekinder
- die Adoptionspflegekinder
Kinder sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert
- bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden
Keine Altersgrenze gibt es für behinderte Kinder, also für Kinder, die sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst unterhalten können.
Enkel und Stiefkinder sind beitragsfrei mitversichert, wenn sie überwiegend unterhalten oder im Haushalt aufgenommen werden. Pflegekinder sind mitversichert, wenn sie mit dem Mitglied in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung liegt im Jahr 2025 bei 535 Euro monatlich. Wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt liegt die Einkommensgrenze bei 556 Euro monatlich.
Zu diesen grundsätzlichen Regelungen gibt es Ausnahmen, über die wir Sie gerne jederzeit informieren.
Die beitragsfreie Mitversicherung ist nicht mehr gegeben, wenn:
- Der Angehörige ein regelmäßiges Gesamteinkommen von mehr als 535,00 Euro monatlich hat (Wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt liegt die Einkommensgrenze bei 556,00 Euro monatlich).
- Der Angehörige selbst gesetzlich krankenversichert ist
- Der Sohn bzw. die Tochter sich im Ausbildungsverhältnis befindet und selbst versicherungspflichtig ist.
- Der Angehörige versicherungsfrei ist oder von der Versicherungspflicht befreit ist.
- Der Angehörige hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist.
- Der mit den Kindern verwandte Ehegatte nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 6.150,00 Euro übersteigt und höher ist, als das Gesamteinkommen des Mitglieds.
Der Ehepartner bleibt familienversichert, wenn er/sie vom Mitglied getrennt lebt. Die Familienversicherung endet jedoch mit rechtskräftiger Scheidung.
Die kostenfreie Familienversicherung können Sie direkt im OnlineService der BKK firmus beantragen.
Das Foto für Ihre neue elektronische Gesundheitskarte können Sie uns mit unserem komfortablen Bild-Uploadtool übrigens ganz bequem online zuschicken. Versuchen Sie es doch einmal.