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Fahrkosten – Kostenübernahme und Eigenanteil

Wir  übernehmen bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit Fahr- und Transportkosten.

Die Kostenübernahme kann erfolgen bei:

  • Krankenhausbehandlung, stationären medizinischen Vorsorgeleistungen und bei stationärer Entbindung,
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus,
  • Krankentransporten oder Fahrten, durch die eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird (z.B. ambulante Operationen im Krankenhaus),
  • ambulanten Behandlungen in besonderen Ausnahmefällen wie zum Beispiel: Vorliegen des Pflegegrades 3 inkl. Mobilitätsbeeinträchtigung, Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen: "aG", "BI" oder "H" sowie Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie.

Die Zuzahlung des Versicherten beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens
10 € je Fahrt jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten.

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung und die Erstattung der Zuzahlungen der Fahrkosten empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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