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Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht wird einer Person das Recht eingeräumt, für eine andere Person im eigenen Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner Aufgabenbereiche (u. a. Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Post- und Fernmeldeverkehr) oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen.

In der Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, dass von ihr erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, über seine Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Aufgrund der weitreichenden Betreuung sollte nur eine Person bevollmächtigt werden, der man uneingeschränkt vertrauen kann und von der man überzeugt ist, dass sie in eigenem Sinne handeln wird.

Um eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht zu begegnen, empfiehlt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Mit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift wird deren Echtheit bestätigt. Hierzu ist auch die Betreuungsbehörde befugt.

Zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht können Sie auf ein Musterformular der Broschüre "Betreuungsrecht" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zurückgreifen und dieses auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Weiterführende Informationen

Seitens des BMJV existieren umfassende Informationsmaterialien, die u. a. Musterformulare oder Formulierungshilfen enthalten. Diese können Sie im Internet herunterladen. Hierzu haben wir auf diese vom BMJV stets aktuell gehaltenen Informationen direkt verlinkt.

Broschüren im Einzelnen:

Broschüre Betreuungsrecht

Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht, hrsg. vom Bundesministerium der Justiz (Stand: Januar 2023)
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=26

Ratgeber für Patientenrechte

hrsg. von dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, dem Bundesministerium für Gesundheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen und dem Bundesministerium der Justiz, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog (Stand: Januar 2024)
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Ratgeber_Patientenrechte.pdf?__blob=publicationFile&v=11

Broschüre Patientenverfügung

hrsg. vom Bundesministerium der Justiz (Stand: November 2024)
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=33

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Die UPD hat den gesetzlichen Auftrag, zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei zu informieren. Hierzu zählt auch das Thema "Patientenrechte", einschließlich Fragen zum Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens und zu den Unterschieden der Vorsorgedokumente.

Kostenlose Hotline

Gebührenfrei aus allen Netzen:

Beratung Deutsch: 0800 011 77 22
Montags bis freitags von 08:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr

Beratung Türkisch: 0800 011 77 23
Montags bis samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr

Beratung Russisch: 0800 011 77 24
Montags bis samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr

Beratung Arabisch: 0800 33 22 12 25
Dienstags von 11:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung und juristische Beratung zur Vorsorgevollmacht empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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