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Bundesnotarkammer

Bei der Bundesnotarkammer wird das Zentrale Vorsorgeregister geführt, in dem Angaben zu notariellen wie sonstigen Vollmachten zur Vorsorge eingetragen werden können. die Verfügungen selbst werden darin nicht hinterlegt. Von daher erfolgt insoweit auch keine inhaltliche Prüfung entsprechender Verfügungen.

Hintergrund des Vorsorgeregisters ist, dass Gerichte vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung über einen besonders geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz beim Zentralen Vorsorgeregister anfragen und klären können, ob es eine Vorsorgeurkunde gibt. Zur Eintragung in das Vorsorgeregister fällt eine einmalige Registrierungsgebühr an, die die dauerhafte Registrierung und Auskünfte an die Betreuungsgerichte abdeckt.

Weiterführende Hinweise finden Sie in der Broschüre "Betreuungsrecht" des BMJV, Seite 39, sowie unter www.vorsorgeregister.de.

Weiterführende Informationen

Seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) existieren umfassende Informationsmaterialien, die u. a. Musterformulare oder Formulierungshilfen enthalten. Diese können Sie Internet herunterladen. Hierzu haben wir auf diese vom BMJV stets aktuell gehaltenen Informationen direkt verlinkt.

Broschüren im Einzelnen:

Broschüre Betreuungsrecht

Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht, hrsg. vom BMJV (Stand: Juli 2015)
http://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?nn=6428404&templateQueryString=Suchbegriff

Ratgeber für Patientenrechte

hrsg. vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), BMJV, und dem Beauftragten für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege (Stand: August 2014)
http://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?gtp=6426134_list%253D3&templateQueryString=Suchbegriff

Broschüre Patientenverfügung

Leiden - Krankheit - Sterben. Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin, hrsg. vom BMJV (Stand: Juli 2015)
http://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?templateQueryString=Suchbegriff

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Die UPD hat den gesetzlichen Auftrag, zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei zu informieren. Hierzu zählt auch das Thema "Patientenrechte", einschließlich Fragen zum Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens und zu den Unterschieden der Vorsorgedokumente.

Kostenlose Hotline

Gebührenfrei aus allen Netzen:

Beratung Deutsch: 0800 011 77 22
Montags bis freitags von 08:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr

Beratung Türkisch: 0800 011 77 23
Montags bis samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr

Beratung Russisch: 0800 011 77 24
Montags bis samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr

Beratung Arabisch: 0800 33 22 12 25
Dienstags von 11:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr