Zum Hauptinhalt springen

Teilstationäre Pflege

Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege

Kann die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.

Zusätzlich können Sie weitere Informationen zur Pflegeversicherung hier einsehen.

 

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung im Falle eines Pflegebedarfs empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

« zurück zum Lexikon A-Z