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Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Sollte eine Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub verhindert sein, so können die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft jeweils bis zu sechs bzw. acht Wochen im Kalenderjahr übernommen werden.

Zusätzlich können Sie weitere Informationen zur Pflegeversicherung hier einsehen.

Kooperation mit der INTER Versicherungsgrupppe

Für eine erweiterte Absicherung im Falle einer benötigten Pflegeleistung empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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