Die Mitglieder der BKK firmus werden bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahresbeginn erheblich entlastet.
Mit einem Zusatzbeitrag von nur 0,6 % senkt die BKK firmus ihren Beitragssatz auf 15,2 %.
Anfang 2015 ändert sich die Höhe des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % bleibt auch in Zukunft bestehen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bleiben mit jeweils 7,3 % gleich. Statt des bisher gesetzlich festgeschriebenen zusätzlichen Sonderbeitrags von 0,9 % für die Versicherten gibt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FWQG) den Krankenkassen die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen einen individuellen Zusatzbeitrag zu erheben.
Die BKK firmus liegt mit einem Zusatzbeitrag von 0,6 % deutlich unter dem vom Bundesministerium für Gesundheit für das Jahr 2015 festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 0,9 %.
Ab 1. Januar 2015 profitieren Sie also nicht nur von dem umfangreichen Leistungs- und Serviceangebot der BKK firmus, sondern mit 15,2 % auch von einem günstigen Beitragssatz. Denn die Beitragssatzsenkung führt zu einer erheblichen Entlastung der Mitglieder.
Das bedeutet für Sie zum Beispiel folgende monatliche/jährliche Ersparnis:
mtl. Brutto-Einkommen | mtl. Arbeitnehmeranteil 2014 | mtl. Arbeitnehmeranteil 2015 | mtl. Ersparnis | jährl. Ersparnis (bei 13 Gehältern) |
---|---|---|---|---|
2.000 € | 164,00 € | 158,00 € | 6,00 € | 78,00 € |
2.500 € | 205,00 € | 197,50 € | 7,50 € | 97,50 € |
3.000 € | 246,00 € | 237,00 € | 9,00 € | 117,00 € |
3.500 € | 287,00 € | 276,50 € | 10,50 € | 136,50 € |
4.000 € | 328,00 € | 316,00 € | 12,00 € | 156,00 € |
Weitere Informationen zum neuen Zusatzbeitragssatz sowie eine Übersicht mit den häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie hier.