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Vorsorge

© Henglein and Steets / 42-25841595 / Corbis

Medizinische Vorsorgeleistungen dienen dem Zweck, Ihre Gesundheit zu bewahren. In regelmäßigen, wiederkehrenden Untersuchungen werden Sie ärztlich untersucht, um Ihren Gesundheitsstatus auf einem möglichst hohen Niveau zu halten.

Weil uns Ihre Gesundheit und die Ihrer Familien besonders am Herzen liegt, unterstützt Sie Ihre BKK firmus dabei auch über die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen hinaus und übernimmt sowohl die Kosten für den Gesundheits-Check-Up als auch das Hautkrebs-Screening über das gesetzliche Maß hinaus.

Check-Up unter 35

Der gesundheitliche Check-Up ist ein Kontrolltermin für Ihre Gesundheit. Als gesetzliche Leistung können Sie sich zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr einmalig und ab einem Alter von 35 alle drei Jahre bei Ihrem Arzt durchchecken lassen.

Die BKK firmus erstattet ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten von Vorsorgeleistungen über das gesetzliche Maß hinaus. Sprechen Sie uns an!

Hautkrebs-Screening

In Deutschland erkranken jedes Jahr mehr als 260.000 Menschen an Hautkrebs. Damit ist Hautkrebs die häufigste Krebserkrankung. Dabei kann man Hautkrebs sehr gut erkennen und behandeln. Durch Früherkennung lässt sich die Schwere der Erkrankung mindern. Darum sollten Sie sich unbedingt alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen.

© B. BOISSONNET / BSIP / 42-56118222 / Corbis

Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs können nach gesetzlichen Vorgaben alle Frauen und Männer alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr wahrnehmen.

Immer häufiger erkranken aber auch junge Menschen an Hautkrebs. Aus diesem Grund bietet die BKK firmus ihren Versicherten auch unter dem Alter von 35 Jahren einen Zuschuss zum Hautkrebs-Screening an, wenn die Vorsorge bei bestehenden Risikofaktoren (z.B. familiäre Vorerkrankungen oder auffälligen Muttermalen) notwendig ist.

Sprechen Sie uns an, unsere Experten beraten Sie gern, damit Sie auch bei Ihrer Gesundheitsvorsorge gesundum gut versorgt sind!

Brustkrebs-Vorsorge

Brustkrebs ist nach wie vor die häufigste Krebserkrankung und eine der häufigsten Todesursachen von Frauen – jedes Jahr erkranken in Deutschland knapp 70.000 Frauen an Brustkrebs. Eine frühzeitige Entdeckung von Brustkrebs ermöglicht eine weniger belastende Behandlung und verbessert die Überlebenschancen der Patientinnen erheblich.

Die BKK firmus ermöglicht ihren Versicherten die Brustkrebs-Vorsorge mit dem Kooperationspartner "discovering hands". Dieser bildet blinde und sehbehinderte Frauen zu Medizinisch-Taktilen Untersucherinnen (sog. "MTUs") aus, die im Rahmen der Brustkrebs­früherkennung eingesetzt werden und diese durch ihre besonderen Tastfähigkeiten nachhaltig verbessern.

Die BKK firmus ermöglicht Ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen die Brustkrebs-Früherkennung durch medizinische Tastuntersucherinnen. Sprechen Sie unsere Kundenberater/-innen an, um das Vorgehen zu besprechen.

Darmkrebs-Vorsorge

62.000 Menschen in Deutschland erkranken jährlich an Darmkrebs. An den Folgen von Darmkrebs sterben jährlich 26.000 Betroffene. Dabei kann Darmkrebs, wie sonst keine andere Krebserkrankung, durch verschiedene Vorsorgemaßnahmen verhindert werden. Bei rechtzeitiger Früherkennung von Darmkrebs liegen die Heilungschancen bei über 90 Prozent.

Die BKK firmus ermöglicht ihren Versicherten auch vor dem Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze die Teilnahme an der Darmkrebsvorsorge. Sprechen Sie unsere Kundenberater/-innen gerne an.

Außerdem erstattet die BKK firmus einmalig die Kosten für eine Darmspiegelung nach Vollendung des 45. Lebensjahres und vor Vollendung des 50. Lebensjahres bei Männern bzw. des 55. Lebensjahres bei Frauen. Hier werden einmal die Kosten in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 100 Euro je Versicherten erstattet. Für eine Kostenerstattung muss ein Antrag inklusive ärztlicher Bescheinigung und der zugehörigen Rechnung der Darmspiegelung eingereicht werden.

Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.

Systematisches Einladungsverfahren zur Darmkrebs-Vorsorge

Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung wurde unter anderem die Einführung eines organisierten Screening-Programms beschlossen, in dem Anspruchsberechtigte eine regelmäßige Einladung zur Darmkrebsfrüherkennung und die damit verbundenen Unterlagen erhalten. Die Neuregelungen treten zum 01. Juli 2019 in Kraft.

 

Im Einzelnen sind dabei folgende Leistungen vorgesehen:

  • Männer und Frauen zwischen 50 und 54 Jahren haben einen jährlichen Anspruch auf einen immunologischen Test auf Blut im Stuhl.
  • Bei einem auffälligen Stuhltest besteht der Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiterführenden Diagnostik (sog. "Koloskopie").
  • Ansonsten haben Männer ab 50 Jahren einen Anspruch auf zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren. Wird das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen, erstattet die Kasse eine Koloskopie.
  • Frauen haben einen Anspruch auf die Koloskopie ab 55 Jahren.
  • Männer und Frauen haben ab 55 Jahren einen Anspruch auf den immunologischen Test auf Blut im Stuhl alle zwei Jahre, sofern noch keine Früherkennungskoloskopie gemacht worden ist.

 

Ihre BKK firmus informiert Sie

Der Vorteil für Sie: Sie müssen nichts weiter unternehmen. Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, schreiben wir Sie rechtzeitig und mit allen notwendigen Informationen an. Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie gerne unsere Kundenberater/-innen kontaktieren.

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Kostenübernahme von weiteren Vorsorgeuntersuchungen empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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