Die Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, mit denen die Folgen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer angeborenen Behinderung möglichst beseitigt oder zumindest ausgeglichen werden.
Das Wort Rehabilitation stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Wiederherstellung. Träger der medizinischen Rehabilitation sind unter anderem die Krankenkassen. Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, den Versicherten trotz Behinderung oder drohender Behinderung in die Lage zu versetzen, möglichst vollwertig und selbstständig einen Beruf oder Erwerb auszuüben, am Gemeinschaftsleben teilnehmen und privaten Neigungen nachgehen zu können.
Rehabilitation heißt u. a.:
- Nach einer schweren Akuterkrankung oder bei einer chronischen Erkrankung wird die Leistungsfähigkeit in Alltag und Beruf wiederhergestellt oder wesentlich verbessert.
- Verlorene Fähigkeiten im Hinblick auf die Teilnahme in Beruf und Gesellschaft werden wieder erlernt.
- Verlorene Fähigkeiten werden durch Verstärkung bestehender oder Erlernen neuer Fähigkeiten ersetzt.