Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die gesamten Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. Die Kosten werden für die psychotherapeutischen Sprechstunden sowie einer daran anschließenden Akut-, Kurz- oder Langzeittherapie übernommen.
Als gesetzlich Versicherter sollten Sie bei psychischen Problemen immer einen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen, der über eine entsprechende Approbation (staatliche Zulassung zur Heilbehandlung) verfügt. Psychotherapeutische Behandlungen bei Heilpraktikern können von der gesetzlichen Krankenversicherung leider nicht übernommen werden.
Unsere Kundenberater stehen Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren einer Psychotherapie gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!