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Patientenverfügung

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung (§ 1901a BGB) kann für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festgelegt werden, ob in bestimmte medizinische Maßnahmen eingewilligt wird oder sie untersagt werden sollen. Der Arzt bzw. die Ärztin hat dann zu prüfen, ob die Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so ist die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

Es wird empfohlen, sich vor der Erstellung einer Patientenverfügung qualifiziert, ggf. ärztlich, beraten zu lassen. Bei der ärztlichen Beratung kann dann auch attestiert werden, dass bei der Abgabe der Erklärung die erforderliche Einwilligungsfähigkeit vorlag. Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Festlegung einer Patientenverfügung.

Nähere Informationen zur Erstellung einer Patientenverfügung sowie Formulierungshilfen erhalten Sie in der Broschüre "Patientenverfügung" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Patientenverfügung
Foto: shutterstock

Die Formulierungshilfen sind als Orientierung zu verstehen. Sie können nicht die individuelle Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen und deren möglichst individuelle Dokumentation ersetzen.

Weiterführende Informationen

Seitens des BMJV existieren umfassende Informationsmaterialien, die u. a. Musterformulare oder Formulierungshilfen enthalten. Diese können Sie im Internet herunterladen. Hierzu haben wir auf diese vom BMJV stets aktuell gehaltenen Informationen direkt verlinkt.

Broschüren im Einzelnen:

Broschüre Betreuungsrecht

 Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht, hrsg. vom Bundesministerium der Justiz (Stand: Januar 2023)
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=26

Ratgeber für Patientenrechte

hrsg. von dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, dem Bundesministerium für Gesundheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen und dem Bundesministerium der Justiz, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog (Stand: Januar 2024)
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Ratgeber_Patientenrechte.pdf?__blob=publicationFile&v=11

Broschüre Patientenverfügung

hrsg. vom Bundesministerium der Justiz (Stand: November 2024)
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=33

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Die UPD hat den gesetzlichen Auftrag, zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei zu informieren. Hierzu zählt auch das Thema "Patientenrechte", einschließlich Fragen zum Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens und zu den Unterschieden der Vorsorgedokumente.

Kostenlose Hotline

Gebührenfrei aus allen Netzen:

Beratung Deutsch: 0800 011 77 22
Montags bis freitags von 08:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr

Beratung Türkisch: 0800 011 77 23
Montags bis samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr

Beratung Russisch: 0800 011 77 24
Montags bis samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr

Beratung Arabisch: 0800 33 22 12 25
Dienstags von 11:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung und juristische Beratung zur Patientenverfügung empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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