Erwerb von Ansprüchen in der Rentenversicherung
Geringfügig Beschäftigte, für die der Arbeitgeber pauschal Beiträge zahlt, haben durch eine schriftliche Verzichtserklärung die Möglichkeit, in der Rentenversicherung durch die Ergänzung des pauschalen Arbeitgeberbeitrages von 15 % zum vollwertigen Pflichtbeitrag Ansprüche zu erwerben, und zwar auf das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung (Anspruch auf Rehabilitation, Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, vorgezogene Altersrenten, Rentenberechnung nach Mindesteinkommen).