Der Medizinische Dienst (MD) ist eine unabhängige Arbeitsgemeinschaft aller Krankenkassen.
Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, den Medizinischen Dienst (MD) mit Begutachtungen zu beauftragen, wenn es um wichtige Leistungsansprüche geht. Dies bedeutet zum Beispiel im Bereich der Pflegeversicherung, dass der MD zu einer Pflegeperson fährt und sich ein Bild von der Pflegebedürftigkeit macht. Danach gibt der MD den Krankenkassen die Information, ob der Patient in einen Pflegegrad (1 - 5) einzuordnen ist. Hiernach richtet sich die Kostenbeteiligung der Pflegekassen. Zudem beurteilt der MD auch die Arbeitsunfähigkeit, Lohnfortzahlung und den Krankengeldbezug. Hier wird geprüft, ob die Arbeitsunfähigkeit aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Der MD arbeitet für alle Kranken- und Pflegekassen und ist damit unabhängig.
Der MD hat folgende Tätigkeitsfelder:
- als wichtigste Aufgabe: sozialmedizinische Begutachtungen durchführen,
- Transparenz über das aktuelle medizinische Geschehen schaffen,
- Hinweise für die Wertigkeit von Leistungen geben,
- Orientierungsdaten für eine wirtschaftliche Leistungsgewährung liefern.
Der MD soll der Verwaltung (also den Kranken- und Pflegekassen) Entscheidungshilfen geben. Große Bedeutung hat daher die Beratungsfunktion des MD in allgemein medizinischen Fragen der gesundheitlichen Versorgung u.a. für Vertragsverhandlungen mit Leistungserbringern; gleichzeitig soll durch Einschaltung des MD eine Qualitätssicherung/ -verbesserung erreicht werden.