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Künstliche Befruchtung

Als „gesundum gute“ Krankenkasse für die Familie unterstützen wir Sie auch bei der Familienplanung.

Die BKK firmus gewährt ihren Versicherten, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung für das Verfahren ICSI oder IVF haben, zu den gesetzlichen Regelungen (Versuch 1 bis 3) einen Zuschuss für max. drei weitere Behandlungsversuche (Versuch 4 bis 6). Der Zuschuss für den Versuch 4, 5 und 6 beträgt, solange die Voraussetzungen der Regelversorgung nach § 27 a SGB V gegeben sind, für jeden Versicherten und Behandlungsversuch max. 500 €, jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen Versicherten tatsächlich entstandenen Kosten.

So können Sie mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 € rechnen, wenn beide Partner bei der BKK firmus versichert sind.

Sprechen Sie unsere Kundenberater gerne an, wenn Sie Fragen zur künstlichen Befruchtung oder unseren anderen Satzungsleistungen haben.