Reicht zur erfolgreichen Therapie einer Krankheit die ambulante oder vorstationäre Behandlung, einschließlich der häuslichen Krankenpflege, nicht aus, kann eine ärztlich verordnete stationäre oder teilstationäre Unterbringung und Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich werden, ggf. mit nachstationärer Betreuung.
Die Behandlung erfolgt ausschließlich in zugelassenen Krankenhäusern, über die Dauer der medizinischen Behandlungsnotwendigkeit. Die Kosten hierfür trägt die BKK firmus.