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Krankenhausbehandlung

Reicht zur erfolgreichen Therapie einer Krankheit die ambulante oder vorstationäre Behandlung, einschließlich der häuslichen Krankenpflege, nicht aus, kann eine ärztlich verordnete stationäre oder teilstationäre Unterbringung und Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich werden, ggf. mit nachstationärer Betreuung.

Die Behandlung erfolgt ausschließlich in zugelassenen Krankenhäusern, über die Dauer der medizinischen Behandlungsnotwendigkeit. Die Kosten hierfür trägt die BKK firmus.

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung im Falle einer Krankenhausbehandlung empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner der INTER Krankenversicherung beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Krankenhauszusatzversicherung der INTER

Zuzahlung

Sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, müssen alle Kund*innen ab dem 18. Lebensjahr bei einer stationären Unterbringung für die Zeit der Krankenhausbehandlung einen Eigenanteil in Höhe von bundeseinheitlich 10 Euro täglich im Krankenhaus bezahlen (längstens für 28 Kalendertage pro Kalenderjahr). Sowohl der Aufnahme- als auch der Entlasstag werden bei der Zuzahlung berücksichtigt.

 Die Zuzahlung ist nicht erforderlich, wenn:

  • Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind,
  • Sie sich zu einer rein ambulanten, vor -, nach- und teilstationären Behandlung im Krankenhaus befinden,
  • die Krankenhausbehandlung zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung geht sowie bei Schäden, die unter das Bundesversorgungsgesetz fallen, zum Beispiel bei den Folgen einer Wehrdienstbeschädigung,
  • Sie das Krankenhaus zur stationären Entbindung aufgesucht haben oder
  • Sie sich in einer psychiatrischen Krankenhaus-Behandlung zu Hause befinden.

 

 

Verordnung von Krankenhausbehandlung

Erhalten Sie von Ihrer Ärzt*in eine Verordnung für einer Krankenhausbehandlung, so muss diese nicht der BKK firmus zur Genehmigung eingereicht werden. Am Aufnahmetag legen Sie dem Krankenhaus die Einweisung und Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) der BKK firmus vor.

Eine Ausnahme besteht bei Krankenhäusern in Berlin und Brandenburg. Hier reichen Sie bitte vor dem Aufenthalt Ihre Krankenhausverordnung über den OnlineService der BKK firmus ein, wir stellen Ihnen gerne eine Genehmigung aus.