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Kinderkrankengeld

Unsere Kunden haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn es erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Arbeit fernbleiben müssen. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass keine weitere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Besteht kein Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung, bezahlen wir Kinderkrankengeld für längstens 15 Arbeitstage kalenderjährlich für jedes erkrankte Kind (Alleinstehende 30 Tage). Der Höchstanspruch je Elternteil liegt bei 35 Arbeitstagen pro Kalenderjahr (Alleinstehende 70 Tage). Ein ärztlicher Nachweis muss vorliegen.