Die BKK firmus zahlt 80 % der vertraglichen Kosten der zahnärztlichen Behandlung einer Kieferfehlstellung oder Zahnfehlstellung an die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV), wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sind mehrere Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, zahlt die BKK firmus für das zweite und jedes weitere Kind 90 % der notwendigen Kosten an die KZV, solange die Kinder gleichzeitig behandelt werden. Die Erhöhung auf 90 % gilt jedoch nur für Kinder unter
18 Jahren, wenn sie mit ihrem Erziehungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Der vom Kunden zu erbringende Anteil (10% oder 20%) wird nach erfolgreichem Abschluss erstattet. Die Antragsstellung erfolgt über den behandelnden Kieferorthopäden direkt an die BKK firmus.