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Hospizbehandlung

Hospizkosten in stationärer oder teilstationärer Versorgung werden bezuschusst.

Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.

Weitere Informationen rund um die Behandlung in einem Hospiz erhalten Sie bei der "Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)".

Darüber hinaus stehen Ihnen jederzeit unsere Kundenberater der Pflegekasse mit Informationen und Auskünften gern zur Verügung. Sie erreichen die Pflegekasse der BKK firmus unter der 0421 - 6434-401.

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

In diesen Fällen liegt häufig auch ein Pflgegrad vor. Dann wird das vereinbarte Pflegetagegeld gezahlt. Für eine erweiterte Absicherung des Pflegegeldes empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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