Hospizkosten in stationärer oder teilstationärer Versorgung werden bezuschusst.
Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.
Weitere Informationen rund um die Behandlung in einem Hospiz erhalten Sie bei der "Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)".
Darüber hinaus stehen Ihnen jederzeit unsere Kundenberater der Pflegekasse mit Informationen und Auskünften gern zur Verügung. Sie erreichen die Pflegekasse der BKK firmus unter der 0421 - 6434-401.