Die BKK firmus versorgt Sie mit den vom Arzt verordneten Heilmitteln, wie zum Beispiel Physio-, Sprach-, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie.
Dabei übernehmen wir grundsätzlich die Kosten, wobei pro Verordnung zusätzlich eine Zuzahlung von zehn Euro und 10% der einzelnen Maßnahme zu leisten ist.
Auch die Kosten für erforderliche Hilfsmittel, wie zum Beispiel Hörhilfen, Prothesen und orthopädische Hilfsmittel übernehmen wir für Sie bis zur Höhe des jeweils geltenden Festbetrages bzw. Vertragspreises. Kunden ab 18 Jahren übernehmen dabei zehn Prozent der Kosten (mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro).
Bitte beachten Sie, dass nachträglich eingereichte Rechnungen oder Privatrechnungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können. Es ist erforderlich, dass eine Vorabgenehmigung der Krankenkasse vorliegt, um die Kostenübernahme sicherzustellen.
Für Verbrauchshilfsmittel beträgt die Eigenbeteiligung zehn Prozent der Kosten, höchstens aber zehn Euro pro Monat.
Hilfsmittel-Hotline
Tel. 0421 6434-402
Suche nach Hilfsmitteln & Leistungserbringern vor Ort
Mit unserer komfortablen Suchfunktion erfahren Sie innerhalb von Sekunden, welcher Leistungserbringer bei Ihnen vor Ort der richtige Ansprechpartner bei der Versorgung mit einem gewünschten Hilfsmittel ist. Einfach durch das selbsterklärende Menü klicken oder nach einem bestimmten Begriff suchen und schon erhalten Sie Ansprechpartner und Kontaktdaten von Versorgungsstellen bei Ihnen vor Ort.
Probieren Sie es doch einfach mal aus:
Kooperationsmöglichkeit für Leistungserbringer
Sollten Sie Interesse daran haben, in Zukunft als Vertragspartner mit uns zusammen zu arbeiten und unsere Versicherten '... gesundum gut' mit Ihren Hilfsmitteln zu versorgen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: vertraege@bkk-firmus.de
Wir werden uns anschließend umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.