Die BKK firmus übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe im Jahr 2025 bis zu 93,60 €/Tag (11,70 €/Std.). Es gilt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten (mind. 5,00 €, max. 10,00 € je Kalendertag der Leistung).
Die BKK firmus gewährt, soweit nicht arbeitsrechtliche Regelungen eine entsprechende Leistung vorsehen, auch dann Haushaltshilfe,...
a)
...wenn weder der Versicherte noch eine andere im Haushalt lebende Person in der Lage sind, den Haushalt aufgrund der schwerwiegenden Erkrankung des Versicherten weiterzuführen. Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das entweder noch keine 12 Jahre alt ist oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Unter diesen Umständen kann die Haushaltshilfe für die maximale Dauer von 56 Tagen je Kalenderjahr und maximal 8 Stunden täglich gewährt werden.
b)
...wenn es weder dem Versicherten aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit und einer zeitgleichen ambulanten Behandlung noch einer weiteren im Haushalt lebenden Person möglich ist, den Haushalt weiterzuführen. In diesem Fall kann eine Haushaltshilfe für bis zu 28 Tage je Kalenderjahr und maximal 4 Stunden täglich gewährt werden.
Unsere Kundenberater stehen Ihnen bei Fragen zur Haushaltshilfe oder allen weiteren Themen jederzeit gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.