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Häusliche Krankenpflege

Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie erforderlichenfalls neben der ärztlichen Behandlung die so genannte häusliche Krankenpflege durch geeignete Krankenpflegepersonen.

Voraussetzung

Voraussetzung ist, dass dadurch eine sonst erforderliche Krankenhausbehandlung erspart oder abgekürzt wird oder die ärztliche Behandlung gesichert wird. Der Anspruch besteht dann, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Tätigkeit übernehmen kann.

Zuzahlung

An den Kosten der häuslichen Krankenpflege muss sich der Versicherte mit einer Zuzahlung beteiligen. Zehn Euro werden für jede vom behandelnden Arzt erstellte Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 % der Kosten pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Der Zuzahlungsbetrag ist begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr und Leistung und wird nur bei erwachsenen Patienten älter als 18 Jahre erhoben.

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung im Falle einer benötigten häuslichen Krankenpflege empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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