Die monatliche Grundpauschale ist die Basis für die finanziellen Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen. Das Bundesamt für soziale Sicherung teilt diese jeweils Mitte November für das Folgejahr mit.
Die monatliche Grundpauschale für das Jahr 2024 beträgt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen 331,81 €. Für das Jahr 2025 beläuft sie sich auf
360,57 € je Versicherten.
Nach § 36 Abs. 3 RSAV müssen die Krankenkassen ihren Versicherten die Höhe dieser Grundpauschale mitteilen.