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Gesamteinkommen

Die Ermittlung des Gesamteinkommens ist die Grundlage zur Berechnung der Höhe des Krankenversicherungsbeitrages und zur Feststellung der Familienversicherung.

Das Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 2 Abs. 3 EStG & § 16 SGB V).

Von wesentlicher Bedeutung ist die Unterscheidung des Gesamteinkommens vom - ggf. niedrigeren - "Gesamtbetrag der Einkünfte" (§ 2 Abs. 3 EStG).

Zu differenzieren ist aber auch zwischen "Einkommen" und "Einkünften", vor allem, weil sehr leicht das einkommensteuer-rechtlich relevante Einkommen statt der Einkünfte in der Summe - dem Gesamteinkommen gleichgestellt werden könnte.