Die Ermittlung des Gesamteinkommens ist die Grundlage zur Berechnung der Höhe des Krankenversicherungsbeitrages und zur Feststellung der Familienversicherung.
Das Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 2 Abs. 3 EStG & § 16 SGB V).
Von wesentlicher Bedeutung ist die Unterscheidung des Gesamteinkommens vom - ggf. niedrigeren - "Gesamtbetrag der Einkünfte" (§ 2 Abs. 3 EStG).
Zu differenzieren ist aber auch zwischen "Einkommen" und "Einkünften", vor allem, weil sehr leicht das einkommensteuer-rechtlich relevante Einkommen statt der Einkünfte in der Summe - dem Gesamteinkommen gleichgestellt werden könnte.