Als Kunde der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Ihre Mitgliedschaft freiwillig fortsetzen. Voraussetzung ist, dass Sie zuvor über mindestens zwölf Monate durchgehend Kunde einer gesetzlichen Krankenversicherung waren bzw. Sie in den letzten fünf Jahren eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten belegen können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link freiwilliges Mitglied werden.