Seit dem 1. Oktober 2017 müssen Krankenhäuser Patient*innen, die stationär, teilstationär oder mit stationsäquivalenten Leistungen behandelt werden, ein standardisiertes Entlassmanagement anbieten. Entscheidend für die Notwendigkeit ist der individuelle Bedarf der Patient*in.
Geregelt ist dies im „Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung“ nach § 39 Abs. 1a SGB V. Ziel des Vertrages ist die Sicherstellung einer nahtlosen medizinischen und pflegerischen Versorgung von Patient*innen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Die BKK firmus unterstützt Krankenhäuser und Sozialdienste beim Entlassmanagement der Patient*innen.
Bereits während des Aufenthalts im Krankenhaus wird ein individueller Entlassplan erstellt, der auf die medizinischen, pflegerischen und sozialen Bedürfnisse der Patient*innen abgestimmt ist. Dieser Plan umfasst beispielsweise die Organisation von Rezepten, die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen, die Beantragung von Hilfsmitteln oder die Koordination von Pflegeleistungen.
Das Krankenhaus arbeitet eng mit weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzten, Pflegediensten oder Rehabilitationseinrichtungen zusammen, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten. Die BKK firmus übernimmt die Kosten für die im Rahmen des Entlassmanagements verordneten Leistungen, unterstützt bei der Suche nach geeigneten Nachsorgeeinrichtungen wie Pflegeheimen oder Rehabilitationszentren und bearbeitet Genehmigungen, wie zum Beispiel für eine stationäre Rehabilitation, in beschleunigter Form. Zudem steht die BKK firmus beratend zur Seite, etwa bei der Organisation ambulanter Pflege oder bei Fragen zu weiteren Unterstützungsleistungen.
Wichtig ist, dass die Versicherten schriftlich in das Entlassmanagement einwilligen, damit das Krankenhaus relevante Informationen weitergeben darf.
Sie haben Fragen zum Entlassmanagement der BKK firmus?
Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an entlassmanagement@bkk-firmus.de oder rufen Sie uns an unter 0541-33141215. Wir beraten Sie gern.