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Entgeltfortzahlung

Wird ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit arbeitsunfähig, hat er grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen bei seinem Arbeitgeber.

Dies gilt für alle Arbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 EFZG, also auch für Minijobber sowie für Auszubildende.

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung im Falle einer längeren Erkrankung empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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