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Fragen und Antworten zur Datenspeicherung auf der eGK

Auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherte Notfalldaten können Leben retten, ein Medikationsplan kann lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern. Und mit der elektronischen Patientenakte sind die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern sowie die Rolle der Patienten zu stärken.

Die Speicherung der Notfall- und Gesundheitsdaten wird derzeit in der Region Westfalen/Lippe erprobt und soll künftig bundesweit möglich werden. Antworten zu  den häufigsten Fragen werden nachstehend beantwortet.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gern.

Sie erlauben mit Ihrer PIN-Eingabe z.B. dem Arzt medizinische Daten auf der eGK zu speichern und abzurufen.

Auf der eGK können wichtige medizinische Informationen für eine schnelle, vielleicht lebensrettende ärztliche Hilfe abgelegt werden. Die Speicherung auf der eGK ist freiwillig und erfolgt nach Einwilligung (durch Eingabe Ihrer personlichen PIN) gegenüber dem Arzt.

Nein – Ihr Arzt behandelt Sie nach Vorlage Ihrer eGK ohne Angabe Ihrer PIN. Sie benötigen die PIN nur, wenn Sie die Zusatzfunktionen nutzen möchten (speichern von elektronischen Medikationsplänen und Notfalldaten).

Im Notfall könnten folgende Informationen wichtig sein: Chronische Erkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten, Medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft), Regelmäßige Medikationen, Kontaktdaten von Angehörigen, Ablageort zu Willenserklärungen (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Organspende-Ausweis).

Eine Liste der Medikamente, die eingenommen werden, Dosierung der Medikamente, Einnahme-Zeitpunkt und Häufigkeit der Einnahme.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren behandelnden Arzt. Bisher ist noch nicht jede Arztpraxis mit einer entsprechenden Software ausgestattet.

Nein, eine PIN kann nur einmal gedruckt werden und muss aus Datenschutzgründen nach dem Druck gelöscht werden. Die Karte kann weiterhin auch ohne PIN ganz normal genutzt werden. Lediglich bei der Nutzung der Zusatzfunktionen ist eine neue eGK mit zusätzlicher PIN nötig.

Ja, die PIN ist nur für Ihre aktuelle BKK Gesundheitskarte gültig. Erhalten Sie demnächst eine neue BKK Gesundheitskarte, bekommen Sie zeitversetzt auch eine neue PIN und einen PUK zugesandt.

Nein, die Daten sind nur auf dem Chip der eGK gespeichert, die in der Praxis vorgelegt worden ist. Bitten Sie beim nächsten Arztbesuch um Aktualisierung der Daten auf Ihrer neuen Karte.

Ja! Nur, wer für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen ist und einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) hat, darf auf die Medikations- und Notfalldaten zugreifen. – z. B. (Not-)Ärzte, Apotheker und Zahnärzte. Um die Gesundheitsdaten zu lesen, benötigt der Arzt zusätzlich Ihre Zustimmung, welche Sie durch Eingabe Ihrer PIN erteilen. Ausnahme: Im Notfall kann der Arzt die Notfalldaten auch ohne PIN auslesen.

Die Daten der eGK werden durch die PIN vor unbefugtem Zugriff geschützt. Daher wird der PIN-Brief immer getrennt (ca. 1 Woche zeitlich versetzt) von der eGK versandt.

Die Änderung der PIN oder des PUKs sind technisch (noch) nicht möglich.