Seit dem 06.10.2020 können sogenannte „Digitale Gesundheitsanwendungen“ (DIGA) von den Krankenkassen übernommen werden.
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Die App auf Rezept - Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)
- Die ausgewählte App muss das Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgreich durchlaufen haben.
- Die Gesundheits- oder Medizin-App muss im DiGA-Verzeichnis gelistet sein.
- Die medizinische Notwendigkeit für einen Anspruch muss nachvollziehbar vorliegen, zum Beispiel in Form einer Verordnung des Arztes oder eines Attests.
Wer stellt die Verordnung für eine DiGA aus?
Der behandelnde Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder bei der Entlassung in einem Krankenhaus zuständige Arzt stellt Ihnen eine Verordnung (Muster 16) über eine DiGA aus. Alternativ können Sie als gesetzlich Versicherter eine Selbst-Verordnung bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn die erforderliche medizinische Indikation vorliegt.
Was passiert nach der Einreichung des Rezeptes?
Die BKK firmus prüft Ihren Versichertenstatus und Ihren Leistungsanspruch. Im Anschluss erhalten Sie einen Rezeptcode, mit dem Sie die beantragte DiGA aktivieren können. Zuvor müssen Sie die DiGA im App-Store oder direkt beim Anbieter auf Ihr Endgerät herunterladen. Dort können Sie dann den von uns erhaltenen Rezeptcode eingeben.