Für Kunden bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten für die Brillengläser bis zur Höhe der Festbeträge übernommen.
Ohne Altersbegrenzung werden Sehhilfen (einschl. Kontaktlinsen) auch bis zur Höhe der Festbeträge bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen.
Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei vorliegender augenärztlicher Verordnung für Brillengläser bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien sowie einer maximalen Sehkraft unter 30 %.
Diesen Festbetrag rechnet der Optiker direkt mit uns ab, sodass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.