Versicherte leisten Zuzahlungen während eines Kalenderjahres nur bis zur Belastungsgrenze: Sie beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke 1 %.
Bei der Berechnung werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (einschl. Lebenspartner) jeweils zusammengerechnet. Die jährlichen Bruttoeinnahmen verringern sich um Freibeträge für die im Haushalt lebenden Angehörigen.
Für die Belastungsgrenze muss das Jahresbruttoeinkommen nachgewiesen werden.
Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres erreicht, ist eine Befreiung für den Rest des Jahres möglich, die BKK firmus stellt Ihnen einen sog. "Befreiungsausweis" aus.