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Arzneimittel

Versicherte haben ein Anrecht auf medizinisch notwendige, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene verschreibungspflichtige, Arzneimittel aus Apotheken.

Zuzahlung

Die Zuzahlung des Kunden beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Arzneimittel.

Festbetrag

Überschreitet das Arzneimittel den Festbetrag, wird dieser zusätzlich bei der Zuzahlung fällig. Der Festbetrag ist auch im Falle einer Befreiung zu leisten.

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung und die Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner INTER Krankenversicherung beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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