Versicherte haben ein Anrecht auf medizinisch notwendige, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene verschreibungspflichtige, Arzneimittel aus Apotheken.
Zuzahlung
Die Zuzahlung des Kunden beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Arzneimittel.
Festbetrag
Überschreitet das Arzneimittel den Festbetrag, wird dieser zusätzlich bei der Zuzahlung fällig. Der Festbetrag ist auch im Falle einer Befreiung zu leisten.