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Arbeitslosenversicherung

Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich alle Personen, die als Arbeiter oder Angestellte gegen Entgelt beschäftigt sind.

Auch arbeitsunfähige Arbeitnehmer zahlen Beiträge (Beiträge aus Entgeltersatzleistungen), wenn sie unmittelbar vor Leistungsbeginn in einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben.

 

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