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Arbeitnehmerbonus

Sie nehmen an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung Ihres Arbeitgebers teil? Dann profitieren Sie als Versicherter der BKK firmus davon nicht nur in Form einer Verbesserung Ihrer Gesundheit, sondern auch finanziell!

Versicherte der BKK firmus haben einen Anspruch auf den Arbeitnehmerbonus, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres an mindestens einem qualitätsgesicherten und gemäß § 20 Absatz 5 SGB V zertifizierten Angebot der betrieblichen Gesundheitsförderung ihres Arbeitgebers nach den Kriterien des vom GKV-Spitzenverbandes herausgegebenen Leitfadens Prävention teilnehmen.

Sie erhalten einen Bonus in Höhe von 10,00 € je Maßnahme, wenn für das zurückliegende Kalenderjahr die Voraussetzungen durch Vorlage der Teilnahmebescheinigung über eine mindestens 90%ige Teilnahme einer Maßnahme nachgewiesen wurde. Es werden bis zu 2 Maßnahmen je Kalenderjahr bonifiziert.

Sprechen Sie unsere Kundenberater zu Fragen des Arbeitnehmerbonus oder anderen Themen jederzeit gerne an.

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