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Die elektronische Patientenakte (ePA) der BKK firmus

Am 15. Januar 2025 ist es soweit: Dann startet die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle. Sie wird über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen automatisch für alle Versicherte angelegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, der ePA ganz oder teilweise zu widersprechen.

Die aktuelle ePA wird jetzt bereits als „Kernstück“ in der Digitalisierung des Gesundheitswesens bezeichnet. Sie soll die Behandlung von Versicherten optimieren und überflüssige Doppeluntersuchungen vermeiden. Die Nutzer behalten dabei zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über ihre Daten und bestimmen selbst, wem sie Zugriff darauf gewähren und wem nicht.

In der ePA können die relevanten, medizinischen Daten hinterlegt werden – und das nach den höchsten Sicherheitsstandards. Die Server stehen in Europa und unterliegen den europäischen Datenschutz-Bestimmungen. Die Nutzer können selbst ebenfalls medizinische Unterlagen in ihrer ePA hochladen.


Häufig gestellte Fragen und Antworten zur ePA

  • Medizinische Unterlagen überall zur Hand
  • Alle Medikamente werden angezeigt
  • Selbstbestimmung über die Gesundheitsdaten
  • Arztbriefe, Krankengeschichten und Medikationslisten sofort in der ePA
  • Einfache Beratung in Apotheken zu Nebenwirkungen von Medikamenten

Versicherte müssen die aktuelle ePA selbst bei ihrer Krankenkasse beantragen und jeden Zugriff einzeln freigeben. Mit der neuen ePA ab dem 15. Januar 2025 ändert sich das. Sofern sie nicht widersprechen, erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA für alle  eingerichtet.

Für alle, die die ePA bereits vor dem 15. Januar 2025 nutzen, bleibt diese bestehen. Sie können sich auch im Jahr 2025 einfach einloggen.

Sie können die ePA-APP auf Ihrem Smartphone nutzen oder auf Ihrem Rechner.

Die ePA funktioniert aber auch ganz ohne Ihr Zutun. Berechtigte Institutionen (beispielsweise Arztpraxen) können Dokumente austauschen. Die Berechtigung erteilen Sie beim Auslesen der Gesundheitskarte automatisch.

Jeder kann bis zu fünf Personen in seiner ePA Vertretungsrechte einräumen.

Voraussetzung ist eine registrierte ePA-App bei der eigenen Krankenkasse. Eltern können sich beispielsweise als Vertretung für Ihre eigenen Kinder anlegen. Die Eltern beziehungsweise Vertreter greifen über die eigene ePA-App auf die Patientenakte der zu vertretenden Person zu.

Ebenfalls ist eine sichere Identifizierung erforderlich. Diese kann mit den gewohnten Authentisierungsmethoden via Gesundheits-ID, BKK firmus-Gesundheitskarte und PIN oder mit der Onlinefunktion des Personalausweises und PIN veranlasst werden. Alternativ können Sie uns auch vor Ort in unseren Geschäftsstellen aufsuchen.

Die Gesundheitsdaten in der ePA für alle haben ein enormes Potenzial für die Verbesserung der Versorgung in Deutschland. Deshalb können die Daten aus der ePA für alle für Zwecke, die im Interesse der Gesellschaft sind (öffentliches Interesse), genutzt werden. Das umfasst zum Beispiel Forschung, Verbesserung der Versorgungsqualität und -sicherheit, Prävention, aber auch statistische Zwecke der Gesundheitsberichterstattung. Die Daten werden dafür pseudonymisiert (also ohne direkt personenbeziehbare Angaben wie Name und Adresse) an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet.

Hiergegen kann jede Versicherte/ jeder Versicherter in der ePA-App oder bei der BKK firmus widersprechen. Die Weiterleitung von Daten aus der ePA wird erstmals im Juli 2025 umgesetzt.

Arztpraxen/Krankenhäuser können nach dem Einlesen der Gesundheitskarte 90 Tage darauf zugreifen und bei Bedarf auch die Dokumente herunterladen, die für die Behandlung benötigt werden.

Andere Institutionen, wie zum Beispiel Apotheken, sind drei Tage berechtigt. Bitte beachten Sie, dass Sie die Institutionen in Ihrer ePA freigeben müssen.

  •  Laborbefunde
  • Befundberichte
  • Arztbriefe

Ab Mitte 2025:

  • Daten für den Medikationsplan
  • Daten zur Arzneimittelsicherheit
  • Daten zu Erklärungen der Organ- und Gewebespende
  • Daten zu Hinweisen und zum Aufbewahrungsort von Vorsorge- und    Patientenvollmachten

         

Auf eigenen Wunsch durch Ihre Berechtigung können Sie mit folgenden Personen/Einrichtungen Ihre Daten teilen:

  • Arztpraxen
  • Krankenhäuser
  • Apotheken
  • Psychotherapeuten
  • Hebammen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Öffentliche Gesundheitsdienste

Es gibt für gespeicherte Daten keine Löschfrist. Die Daten stehen grundsätzlich lebenslang zur Verfügung. Jedoch die Verarbeitung von den Sozialdaten, beispielsweise Abrechnungsdaten, unterliegt Löschfristen von vier bis sechs Jahren. Sie selber haben die Möglichkeit, selbsthochgeladene Dokumente zu löschen.

Wenn Sie bisher nicht die ePA genutzt haben, ist Ihre Akte leer.

Ihre E-Rezeptdaten werden zur Erstellung Ihrer persönlichen Medikationsliste automatisch in die ePA übertragen.

Quartalsweise erhalten Sie in Ihrer ePA einen Überblick über alle Leistungen, die Sie von den Arztpraxen oder Krankenhäusern erhalten haben.

Ja, die von Ihnen berechtigten Ärzte sind verpflichtet, diese zu befüllen.

Sie haben die Möglichkeit, folgende Funktionen abzulehnen und trotzdem die ePA zu nutzen:

  • Übertragung der Übersicht aller Kassenleistungen
  •  die Übertragung der e-Rezeptdaten
  • die Weiterleitung der Daten aus der EPA an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit

Ab dem 15. Januar 2025 haben Sie in Ihrer ePA direkt die Möglichkeit, diese Funktionen abzuwählen. Ändert sich Ihre Meinung, können Sie diese Funktionen wieder aktivieren.

Nein. Die Nutzung ist freiwillig und es kommt zu keinen Nachteilen, wenn Sie sich dagegen entscheiden.

Bitte beantragen Sie die Löschung bei der BKK firmus.

Widerspruch gegen…Wo lege ich Widerspruch ein?Was ist die Folge?
Anlegen der ePA für alleBei der BKK firmusEs wird keine ePA angelegt.
bestehende ePAePA-App oder bei der BKK firmusDas bestehende ePA-Aktenkonto einschließlich aller Inhalte wird gelöscht. Die Nutzung der ePA ist nicht mehr möglich. Zudem werden alle Daten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (beispielsweise für die Forschung oder Zwecke im öffentlichen Interesse) gelöscht.
Zugriff auf ePA durch eine medizinische EinrichtungePA-App oder Ombudsstelle der BKK firmusDie jeweilige medizinische Einrichtung kann bis auf Widerruf nicht mit der ePA arbeiten. Daten aus der aktuellen Behandlungssituation werden nicht in die ePA übertragen.
Einstellen von Dokumenten durch eine medizinische EinrichtungMündlich während der Behandlung, zum Beispiel während des Arztbesuchs Die jeweilige medizinische Einrichtung befüllt die ePA nicht mit Daten und Dokumenten aus der aktuellen Behandlung.
Teilnahme am digital gestützten MedikationsprozessePA-App oder Ombudsstelle der BKK firmusE-Rezept-Daten werden weiterhin übermittelt und sind für die Patienten in der Medikationsliste einsehbar. Die Medikationsliste ist aber für med. Einrichtungen nicht einsehbar. Bis dahin gespeicherte Daten für den Medikationsplan (eMP) und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) werden gelöscht.
Automatisiertes Einstellen von E-Rezept-DatenePA-App oder Ombudsstelle der BKK firmusDaten aus dem E-Rezept-Fachdienst werden nicht in die ePA übertragen und – wenn bereits vorhanden – gelöscht. Auch Daten zum eMP und AMTS werden –  falls vorhanden – gelöscht.
Zugriff einzelner med. Einrichtungen auf den digital gestützten MedikationsprozessesWährend der Behandlung, zum Beispiel während des ArztbesuchsDas Personal in einzelnen med. Einrichtungen kann nicht auf den digital gestützten Medikationsprozess in der ePA für alle (Medikationsliste und Medikationsplan) zugreifen. (ab ePA-Version 3.1)
Einstellen von Abrechnungsdaten durch die KrankenversicherungePA-App oder Ombudsstelle der BKK firmusEs werden keine (weiteren) Abrechnungsdaten in das ePA-Aktenkonto der Patientin beziehungsweise des Patienten geladen.
SekundärnutzungePA-App oder Ombudsstelle der BKK firmusEs werden keine Versorgungsdaten mehr an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet. Alle bereits weitergeleiteten Daten werden gelöscht.

Durch den Widerspruch werden alle Daten in der ePA automatisch gelöscht. Eine Aktenanlage finde nicht statt, wenn der Widerspruch vor der automatischen Einrichtung eingegangen ist.

Teilen Sie uns gerne per BKK firmus-App oder schriftlich Ihren Wunsch mit. Danach erfolgt die Eintragung Ihres Widerrufes und die ePA wird für Sie angelegt.

Haben Sie bereits vor dem automatischen Anlegen der ePA widersprochen, wird uns von Ihrer alten Krankenkasse der Widerspruch übermittelt und es erfolgt keine Anlage. 

Die ePA kann aktuell schon auf die neue Krankenkasse übertragen werden. Mit der ePA für alle wird diese automatisch übertragen. Bei der aktuellen Variante können Sie in ihrer ePA den Umzug zur neuen Krankenkasse eigenständig veranlassen.

Sie können jederzeit Ihre Gesundheitsdokumente aus Ihrer ePA herunterladen. Achten Sie jedoch darauf, dass die heruntergeladenen Dokumente in einem anderen sicheren digitalen Ordner gespeichert werden.

Jedes Dokument darf die Maximalgröße von 25 MB nicht überschreiten.

Sie können in die ePA alle gängigen Formate hochladen: PDF, JPG, TIFF, TXT, RTF, DOCX, XLSX, ODT, ODS, XML, HL7 CDA/R2 XML.

 

Die App wird barrierefrei gebaut. Das wird durch folgende Best-Practices erreicht:

Die App wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.

 Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von Icons und Grafiken, sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.

Da in der ePA medizinische, also ganz persönliche Daten gespeichert sind, werden hier höchste Datenschutzanforderungen berücksichtigt. Durch die Anmeldeverfahren wird sichergestellt, dass nur Sie selbst Zugriff auf diese Daten haben, sie einsehen, verändern oder Dritten Lese- und Schreiberechte einräumen können. Deshalb kommen hier Authentifizierungsverfahren zum Einsatz, die die Nutzung der ePA besonders sicher machen. Das kostet vielleicht etwas mehr Zeit, dient aber dem Schutz der eigenen Daten.

Nein, wenn Sie den Login via alternativer Versichertenidentität al.vi durchführen, benötigen Sie keine neue Versichertenkarte.

Nur beim Login mit eGK muss diese NFC-fähig sein. Eine NFC-fähige Karte verfügt über einen Chip zur Nahfeldkommunikation – so wie er auch beim kontaktlosen Bezahlen mit der Bankkarte zum Einsatz kommt. Seit November 2020 werden alle Karten nach und nach durch solche mit NFC-Funktion ersetzt. Hat die eigene Gesundheitskarte diese Funktion noch nicht, kann sie bei der Krankenkasse gegen eine neue, NFC-fähige Karte getauscht werden. Ob Ihre Karte bereits NFC-fähig ist, erkennen Sie am Aufdruck der CAN (sog. "Card Access Nummer", eine 6-stellige Nummer) unterhalb des Schriftzuges "Gesundheitskarte" auf der Vorderseite Ihrer Karte.

Durch die Gerätebindung wird Ihre elektronische Patientenakte mit Ihrem Gerät verbunden. So wird verhindert, dass sich jemand von einem fremden Gerät aus in Ihre elektronische Patientenakte einloggen kann. Die Gerätebindung stellt somit einen weiteren Sicherheitsfaktor zusätzlich zu Ihren persönlichen Zugangsdaten dar. 

In Bezug auf die zulässigen Ausweisdokumente gelten die folgenden Regelungen:

Nur Ausweis-Dokumente, die über optische Sicherheitsmerkmale verfügen, welche holografischen Merkmale gleichwertig sind, können im Rahmen des Videochat-Identifizierungsverfahrens nach Vorgabe der BaFin als Identifizierungsnachweis dienen.

Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise und Reisepässe sowie der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit Ausweisersatzfunktion. Es sind nur ausländische Ausweisdokumente zulässig, soweit diese Dokumente ein Lichtbild des Inhabers enthalten, über optische Sicherheitsmerkmale verfügen und von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden.

In diesem Fall nutzen Sie einfach eine andere der angebotenen Identifizierungsmöglichkeiten (Aktivierungscode oder elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und PIN). Den Aktivierungscode erhalten Sie vor Ort in einer unserer Servicestellen nach gegen Vorlage Ihres Ausweis-Dokuments und Ihrer eGK. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern.

Downloads:

» ePA für iOS
» ePA für Android
» ePA für Windows / Linux

Registrierung und Inbetriebnahme

Sie haben sich entschlosssen, die Vorteile einer ePA kennenzulernen und fragen sich nun, wie Sie eine ePA eröffnen und für sich nutzen können?

Das ist im Grunde ganz einfach: Laden Sie sich kostenlos die dazugehörige App aus dem Apple App Store bzw. Google Play Store herunter und installieren sie auf Ihrem Smartphone. Im Anschluss öffnen Sie die App und stoßen den Registirierungsprozess an. In einem mehrstufigen Registrierungs- und Identifizierungsverfahren wird dann Ihre ePA eingerichtet.


GesundheitsID

Zum 1. Januat 2024 haben wir allen Versicherten die digitale Identität für das Gesundheitswesen in Form einer GesundheitsID zur Verfügung gestellt. Diese erleichtert Ihnen zukünftig den Zugang in Apps, wie die elektronische Patientenakte ( ePA ) oder das E-Rezept.
Was bedeutet das für Sie?

  • Sie erhalten Zugriff auf Ihre ePA Akte mit Ihrem bereits festgelegten App Code.
  • Die Komfortanmeldung mit der Biometrie (Gesichtserkennung / Fingerabdruck) entfällt.
  • Alternativ können Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder der Online- Ausweisfunktion Ihres Personalausweises anmelden.
  • Sie entscheiden, welche Anmeldeoption Sie nutzen möchten.

Unser Hinweis für Sie: DieGesundheitsID muss aus Sicherheitsgründen regelmäßig (spätestens nach sechs Monaten) mit Ihrer eGK und PIN oder mit der Online Ausweisfunktion des Personalausweises bestätigt werden. Sie werden zur gegebenen Zeit in der ePA App dazu aufgefordert.




Sichere Identifizierung und Übergabe der Zugangsdaten

© Deutsche Post

Um zu gewährleisten, dass die für die Eröffnung der ePA benötigten Dokumente (Passwort etc.) in jedem Fall ausschließlich den betreffenden Versicherten erreichen, verlangt der Gesetzgeber ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Zustellung und Übergabe.
Grundsätzlich kann die Identifizierung und Übergabe der Dokumente persönlich in unseren Servicestellen vor Ort geschehen.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, alternative Identifizierungsverfahren der Deutschen Post zu nutzen. Zur Verfügung stehen folgende Verfahren

  • Identifizierung in der Postfiliale
  • Nutzung des elektronischen Personalausweises (eID)

Das Ergebnis der gewähtlen Identifikation wird an die ePA der BKK firmus weitergeleitet.

Info-Videos zum PostIdent-Verfahren:

Um sich mit den Inhalten und Möglichkeiten des PostIdent-Verfahren (eID) bereits vor Inanspruchnahme des Services vertraut zu machen, stellt die Deutsche Post folgendes Video zur Verfügung:

» PostIdent durch Online-Ausweisfunktion (eID)

Weitere Informationen zum PostIdent-Verfahren finden Sie direkt bei der Deutschen Post.

Hinweis: Das Identifizierungsverfahren mittels VideoIdent ist aus sicherheitstechnischen Gründen des Datenschutzes für eine Nutzung der ePa nicht mehr möglich.


Support

Sollten Sie Fragen zur ePA haben oder Hilfestellungen benötigen, bieten wir Ihnen unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten an:

Versichertenhelpdesk

Sollte Ihre Frage im Rahmen der FAQ nicht beantwortet werden, erreichen Sie unter folgendem Link unseren Versichertenhelpdesk. Dort finden Sie weitergehende Kontaktmöglichkeiten rund um die ePA.

» Zum Versichertenhelpdesk

Optimale Position der Versichertenkarte für Login via NFC-eGK

Wenn Sie sich beim Login für die Versichertenkarte mit der dazugehörigen PIN entscheiden, gibt es je nach Modell des Smartphones unterschiedliche Stellen, an die Sie Ihre elektronische Versichertenkarte halten müssen, damit die Kommunikation zwischen der Karte und Ihrem Smartphone optimal gelingt. Hintergrund sind die unterschiedlichen Positionen der NFC-Module der unterschiedlichen Endgeräte.

Zu Ihrer Unterstützung haben wir eine Übersicht der optimalen Position der gängigsten Smartphones zusammengestellt.

» Video-Unterstützung zur Anlage der NFC-eGK am Smartphone
Versichertenhelpdesk

Verwaltung der persönlichen Daten und gebundenen Geräte

Mit Ihren Zugangsdaten haben Sie über den nachfolgenden Link die Möglichkeit, die gebundenen Geräte zu verwalten sowie Ihr Passwort zu verändern.

Auch können Sie dort - falls gewählt - die alternative Versichertenidentität (kurz 'al.vi') beenden.

» Klicken Sie hier, um zur Verwaltung Ihrer Daten zu gelangen.


Datenschutz und Nutzungsbedingungen

Auch in Bezug auf die elektronische Patientenakte liegt uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr am Herzen. Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend die Datenschutzhinweise sowie die Nutzungsbedingungen der App.

Sollten Sie Fragen zu diesen Themen haben, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Downloads & Dokumente

Grundsätzlich muss zwischen sogenannten On- und Offline-Nutzern unterschieden werden. Als Online-Nutzer werden jene Versicherte bezeichnet, die die ePA mit der dazugehörigen Smartphone-App nutzen.

Offline-Nutzer sind dementsprechend die Versicherten, die eine ePA ohne Smartphone nutzen und diese ausschließlich durch den Arzt vor Ort verwalten und einsehen lassen können.

Gemäß der vorgenannten Nutzer-Klassifizierung finden Sie nachfolgend die für Sie relevanten Unterlagen.

Technische Voraussetzungen zur Nutzung der ePA-App

BKK firmus-Versicherte können die ePA-App sowohl mit Smartphones und Tablets als auch Desktop-PC's mit den folgenden Systemvoraussetzungen nutzen:

 

Smartphones & Tablets:

  • Android Betriebssystem ab Version 9
  • Apple iOS Betriebssystem ab Version 15.5
  • NFC-fähiges Endgerät
  • Smartphone/Tablet mit unverändertem Betriebssystem

Windows Desktop PC:

Betriebssystem:

  • Microsoft Windows 10 (64 Bit Patchlevel 19043.1288)

Minimale Hardware-Anforderungen für Windows:

  • Prozessor: Prozessor oder SOC mit 1 GHz (Gigahertz) oder schneller
  • RAM: 4 GB
  • Grafikkarte: DirectX 9 oder höher mit WDDM 1.0-Treiber
  • Anzeige: XGA (1024 x 768) oder höher

Linux Desktop PC:

Betriebssystem:

  • Debian 11 („bullseye“) amd64 (=64bit Intel)

Minimale Hardware-Anforderungen für Debian:

  • Prozessor: Prozessor oder SOC mit 1 GHz (Gigahertz) oder schneller
  • RAM: 4 GB
  • Anzeige: XGA (1024 x 768) oder höher

 

Hinweis: Zur Nutzung der ePA am Desktop-PC wird zum Login eine NFC-fähige eGK sowie ein kompatibles Kartenlesegerät benötigt. Folgende Kartenlesegeräte werden aktuell unterstützt:

  • REINER SCT cyberJack RFID Chip-Kartenleser basis
  • REINER SCT cyberJack RFID Chip-Kartenlesegerät standard


ePA-Dokumente zum Download:

Datenschutzerklärung für On- und Offline-Nutzer

» ePA-Datenschutzerklärung inkl. Pflichtinformationen nach § 343 SGB V Abs. 1 (PDF)

 

Dokumente für Online-Nutzer

» ePA-Nutzungsbedingungen (PDF)

» Einwilligungserklärung zur Nutzung der ePA (PDF)

» Nutzungsbedingungen zur Nutzung des ePA-IAM (PDF)

» Einwilligungserklärung zum ePA-IAM (PDF)

 

Dokumente für Offline-Nutzer

» ePA-Nutzungsbedingungen (PDF)

» Einwilligungserklärung zur Nutzung der ePA (PDF)

 

Informationsblätter

» Informationsmaterial zur elektronischen Patientenakte (PDF)

» Informationsblatt Identitiy and Access Managements (PDF)

 

Informationen zur ePA in leichter Sprache

» Informationsmaterial zur elektronischen Patientenakte in leichter Sprache (PDF)

 

 

Barrierefreiheit

» Informationen zur Barrierefreiheit der Anwendung "elektronische Patientenakte (ePA)"