Zum Hauptinhalt springen

Informationen zur Barrierefreiheit der Anwendung "BKK firmus OnlineService"

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die digitale Anwendung "OnlineService" der BKK firmus.

Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Allen Bemühungen zum Trotz, kann es uns passieren, dass einige Inhalte für Menschen mit körperlichen Einschränkungen (noch) nicht zugänglich sind. Wir werden darüber hinaus in Zukunft unsere digitalen Angebote kontinuierlich prüfen und bei Bedarf überarbeiten. Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alle Inhalte die optimale Benutzerfreundlichkeit aufweisen.

Wir sind bemüht, die App  unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen zu gestalten.

Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.).

Welche Bereiche sind eventuell nicht barrierefrei?

  • Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen sind nicht an allen Stellen alternative Beschreibungen von Icons und Grafiken, sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen hinterlegt.
  • Beim Einsatz von Hilfsmitteln zum Vorlesen der Bildschirminhalte kann nicht garantiert werden, dass diese bei jedem Endgerät einwandfrei und durchgängig funktionieren

Feedback zur Barrierefreiheit

Sollten Sie auf bisher unbekannte Barrieren bei der Nutzung unserer Internetseite stoßen oder wenn Sie uns ein allgemeines Feedback zur Barrierefreiheit geben möchten, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Nutzen Sie dazu einfach unser Kontakt-Formular.

» zum Kontaktformular

Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag in der Zeit von 8-13 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

Schlichtungsstelle

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, gemeinsam mit ihrer Hilfe außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

» zur Internetseite der Schlichtungsstelle

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 10.06.2021 erstellt.