Elektronische Patientenakte wird ausgebaut

Sie gilt als Kernelement in der Digitalisierung des Gesundheitswesens, soll unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und den Ärzt*innen mehr Zeit für Patientinnen […]

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und Patienten bescheren: die elektronische Patientenakte (ePA). Anfang 2021 flächendeckend gestartet, soll ihr Funktionsumfang in mehreren Ausbaustufen kontinuierlich erweitert werden. Wir zeigen Ihnen die Funktionen, die mit der ePA 2.0 seit Anfang 2022 zur Verfügung stehen.

Im Zuge der Impfungen gegen das Corona-Virus gab es in den zurückliegenden Monaten in vielen Haushalten eine immer wiederkehrende Frage mit anschließender Such-Aktion: „Wo ist nur mein Impfbuch geblieben?“ Das kleine, gelbe Büchlein ist einer der Bestandteile, die zum anstehenden Jahreswechsel digitalisiert wurden und Einzug in die ePA erhalten haben. Mehrere, sogenannte medizinische Informationsobjekte, kurz MIO, wurden mit der ePA 2.0 eingeführt und sollen die ePA dadurch für noch mehr Menschen als bisher attraktiv und alltagstauglich machen.

Zahnvorsorge, Mutterpass und U-Hefte

Neben den Informationen, wann man zuletzt gegen was geimpft wurde, kommen weitere, regelmäßig wiederkehrende Vorsorgemaßnahmen hinzu, für die man bis dato unterschiedliche Nachweise benötigte: Das Bonusheft, in dem man sich die Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt nachweisen lässt, um im Falle einer Zahnersatzbehandlung von einem höheren Festzuschuss zu profitieren, kann nun ebenfalls auf Wunsch in der elektronischen Patientenakte geführt werden. Auch (werdende) Eltern haben Grund zur Freude: Sowohl der Mutterpass als auch die Untersuchungshefte der Kinder wurden digitalisiert. Der unangenehme Moment, wenn man in der Arztpraxis steht und bemerkt, dass man das benötigte Vorsorgeheft vergessen hat, ist für Nutzerinnen und Nutzer der ePA damit Geschichte.

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Runderneuertes Design inklusive

Hinzu kommt das gänzlich neue Design der App: Aus den Erfahrungen der bisherigen Nutzerinnen und Nutzer, in Kombination mit der bestmöglichen Handhabung der neu hinzukommenden Funktionen, ist ein komplett neues Layout entstanden.

Datenhoheit verbleibt beim Versicherten

Unabhängig von neuen Funktionen und dem neuen Aussehen bleibt eines unverändert: Die Entscheidung darüber, durch wen Daten in die ePA übermittelt werden sollen und wer Zugriff auf die hinterlegten Daten hat, bleibt wie gewohnt einzig und allein beim Versicherten. Darüber hinaus kann mit der neuen Version auf Wunsch für jedes Dokument in der ePA individuell entschieden werden, wer Zugriff darauf hat: So kann man beispielsweise bestimmen, dass Orthopäden keinen Zugriff auf Befunde des Internisten haben, der behandelnde Hausarzt wiederum aber alle Dokumente einsehen darf. Das erlaubt das sogenannte feingranulare Datenmanagement, das mit der Version 2.0 umgesetzt wurde.

Die Ausbaustufen der ePA

Nach Einführung der Patientenakte Anfang 2021 werden in regelmäßigen Abständen neue Funktionen eingebaut, um ihren Nutzen für möglichst viele Versicherte zu maximieren. Wir geben einen Überblick über einige der wichtigsten Ausbaustufen:

2021 – ePA 1.0:

  • Erstmalige flächendeckende Einführung
  • Kontinuierliche Anbindung von Leistungserbringern (Ärzte, Physiotherapeuten etc.)

2022 – ePA 2.0:

  • Integration von digitalen Vorsorgedokumenten (Impfbuch, Mutterpass etc.) – Feingranulares Datenmanagement (Zugriffssteuerung einzelner Dokumente) – Mitnahme sämtlicher Inhalte bei Kassenwechsel
  • Nutzerkreis-Erweiterung auf Hebammen und Pflegepersonal

2023 – ePA 3.0:

  • Anbindung und Auswertung zu Forschungszwecken
  • Unterstützung von besonders großen Dokumenten

2024 – ePA 4.0:

  • Zugriffsmöglichkeit im Notfall (z. B. durch Rettungssanitäter)
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