Die „kleine” Reform der Pflegeversicherung

Im Endspurt gerade noch geschafft

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Vor der parlamentarischen Sommerpause und der Bundestagswahl Ende September gerade noch geschafft: zwei wichtige Anliegen der Pflegeversicherung. Einerseits werden nach dem Vorbild der Krankenversicherung die Weichen in Richtung Digitalisierung gestellt, andererseits die Vergütung für Pflegekräfte und Leistungen für Pflegebedürftige verbessert.

Mehr Digitales …

auch in der Pflegeversicherung: In naher Zukunft wird es digitale Pflegeanwendungen nach dem Beispiel der Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen – DiGA) geben, einschließlich Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege. Auch die Beratung und sogar Pflegekurse in digitaler Form sind möglich – jeweils in Ergänzung der persönlichen Beratung und Betreuung.

… und mehr Bares für Versicherte

Nach rund fünf Jahren werden ab Januar 2022 einzelne Leistungen erhöht bzw. Eigenanteile gesenkt. Dazu zählt die Pflegesachleistung: Um rund 5 Prozent steigt sie bei Pflegegrad 2 von 689 auf 724 Euro, bei Pflegegrad 5 von 1.995 auf 2.095 Euro monatlich. Um 10 Prozent erhöht sich das Budget für Kurzzeitpflege und zwar von 1.612 auf dann 1.774 Euro jährlich. Schließlich werden Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen bei ihrem Eigenanteil entlastet und zwar je nach Dauer gestaffelt von 5 Prozent nach zwölf Monaten beginnend bis zu 70 Prozent nach drei Jahren. Beispiel: Der Eigenanteil der Aufwendungen für die Pflege (gilt nicht für Unterkunft und Verpflegung) beträgt 900 Euro, das ergibt nach drei Jahren eine Entlastung um 630 Euro. Neu ist die Übergangspflege für zehn Tage im Krankenhaus nach vorangegangener Behandlung, wenn sonstige Leistungen, z. B. eine Kurzzeitpflege, (noch) nicht möglich sind.

… und für Pflegekräfte

Ab September 2022, also in einem Jahr, werden nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Investiert wird auch in die Weiterbildung und in Maßnahmen zur Personalgewinnung.

Wer soll das finanzieren?

Ein Wermutstropfen: Ab Januar 2022 erhöht sich der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 % auf 0,35 % (Beitragssatz insgesamt 3,4 %). Das ergibt 400 Millionen Euro Einnahmen. Zusätzlich erhält die Pflegeversicherung noch einen Zuschuss aus Steuermitteln in Höhe von einer Milliarde Euro.

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