mann steht vor einer digitalen wand

Die elektronische Patientenakte (ePA) – was Sie wissen sollten

Im Jahr 2025 beginnt in Deutschland die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für gesetzlich Krankenversicherte, die „ePA für alle“.

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Rund 73 Millionen Menschen sollen nach und nach Zugang zur digitalen Gesundheitsakte erhalten. Doch was steckt hinter der ePA, welche Vorteile bietet sie und was sollten Sie beachten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Ordner, in dem Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborergebnisse oder Röntgenbilder gespeichert werden können. Die ePA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten und -informationen zwischen allen behandelnden Leistungserbringern – also etwa Ärzten, Ärztinnen, Apotheken oder Krankenhäusern – verbessern und so gezielt die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. Dabei entscheiden die Versicherten, wer Zugriff auf ihre Daten erhält.

Auch die Versicherten selbst haben die Möglichkeit, Dokumente in ihrer ePA abzuspeichern. Der Zugriff erfolgt bequem über eine App auf dem Smartphone, PC oder Laptop – so haben sie ihre Gesundheitsdaten immer dabei und an einer Stelle gebündelt. Wer keine digitale Patientenakte möchte, kann ganz einfach bei seiner Krankenkasse widersprechen. Die Krankenkassen haben im Sommer 2024 damit begonnen, ihre Mitglieder über die Einführung der ePA zu informieren.

Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte?

Die ePA bietet zahlreiche Vorteile, die den Austausch von Gesundheitsdaten und damit die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern können. Ein Überblick.

  • Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten: Ihre Gesundheitsdaten stehen dem Krankenhaus direkt zur Verfügung, sofern Sie dem Zugriff zustimmen.
  • Effizienterer Datenaustausch: Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und Kliniken können schneller auf relevante Unterlagen zugreifen und sehen so beispielsweise schnell, ob der Patient oder die Patientin Medikamente einnimmt oder eine chronische Erkrankung hat. Solche Informationen können für die anschließende ärztliche Behandlung von entscheidender Bedeutung sein.
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen: Alle wichtigen Gesundheitsinformationen sind gebündelt verfügbar, so dass unnötige und mehrfache Untersuchungen entfallen.
  • Bessere Notfallversorgung: In Notfällen liegen alle wichtigen Daten schnell vor.
  • Leichterer Arztwechsel: Der Wechsel zu einer neuen Praxis wird einfacher, da die Krankengeschichte nicht erneut aufwendig dokumentiert werden muss.
  • Einholen von Zweitmeinungen: Ärztliche Zweitmeinungen können einfacher eingeholt werden.

Welche Nachteile hat die ePA?

Trotz der Vorteile bringt die ePA auch Herausforderungen mit sich.

  • Datensicherheit: Ihre Daten werden stets verschlüsselt in Ihrer ePA gespeichert und nur dann entschlüsselt, wenn eine berechtigte Person, also zum Beispiel Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, auf die ePA zugreift. Die Daten sind also nicht für Unberechtigte einsehbar oder nutzbar. Aber auch bei höchsten Sicherheitsstandards besteht das Risiko von Datenlecks oder Cyberangriffen. Sensible Gesundheitsdaten könnten so in falsche Hände geraten.
  • Technische Abhängigkeit: Die Nutzung der ePA erfordert eine stabile technische Infrastruktur. Systemausfälle oder eine langsame Internetverbindung könnten den Zugang erschweren.
  • Eingeschränkter Zugang für technisch weniger versierte Personen: Menschen ohne geeignete Endgeräte wie Smartphone oder Computer, oder ohne die notwendigen technischen Kenntnisse könnten Schwierigkeiten bei der Nutzung der ePA haben.

Wie erhalte ich die elektronische Patientenakte?

Die Einrichtung der „ePA für alle“ erfolgt automatisch durch die gesetzlichen Krankenkassen, ein Antrag ist nicht erforderlich. Ab dem 15. Januar 2025 soll sie zunächst in Franken, Hamburg und in Teilen Nordrhein-Westfalens getestet werden. Verlaufen die Tests erfolgreich, soll die ePA vier Wochen später bundesweit eingeführt werden.

Frau sitzt mit ihrem handy auf dem sofa

Die wichtigsten Fakten zur ePA im Überblick:

  • Digitale Nutzung: Die ePA ist speziell für die Nutzung auf digitalen Endgeräten entwickelt und ermöglicht die Speicherung aller relevanten Gesundheitsdaten eines Patienten oder einer Patientin.
  • Freiwillige Teilnahme: Sie entscheiden selbst, ob Sie die ePA nutzen und wer darauf Zugriff hat. Sie können der Einrichtung der ePA bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.
  • Keine Nachteile: Die Nicht-Nutzung der ePA darf keine Auswirkungen auf Ihre medizinische Versorgung haben.
  • Kinder und Jugendliche: Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA, die bis zum 16. Geburtstag des Kindes von den Eltern verwaltet wird.

Tipp:

Sie möchten sich noch tiefergehender mit der ePA beschäftigten? Weitere Informationen dazu gibt es auch hier

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