
Wichtige Entscheidungen rechtzeitig treffen
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Mit einem Wimpernschlag kann sich das bisherige Leben auf den Kopf stellen: Durch einen Unfall, eine Krankheit oder andere Lebensumstände kann es passieren, dass die Abläufe des eigenen Alltags aus den gewohnten Fugen geraten. Für den Fall, dass man in einem solchen Szenario nicht mehr selbst in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen, muss man sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, wem man in diesem Fall die Verantwortung für sein Leben überträgt und welche medizinischen Behandlungen (nicht) getätigt werden sollen. Mit der Vorsorgevollmacht, der Betreuungs- und Patientenverfügung hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, für derart schwierige Situationen vorzusorgen. Gerne geben wir Ihnen hierzu wichtige Informationen und möchten Sie ermutigen, Ihre Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.
Die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine andere Person befähigen, stellvertretend für Sie selbst Entscheidungen zu treffen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie
- die Vollmacht über sämtliche Lebensbereiche oder ausgewählte Teile (z.B. Bankgeschäfte) aussprechen und
- die ausgesprochene Vollmacht z.B. erst dann in Kraft treten lassen, wenn Ihr Gesundheitszustand es nicht mehr zulässt, dass Sie die jeweiligen Entscheidungen selbst treffen.
Da mit einer Vorsorgevollmacht sehr weitreichende Entscheidungen getroffen werden können, sollten Sie nur eine Person auswählen, der Sie uneingeschränkt vertrauen. Bestimmen Sie hingegen keinen Bevollmächtigten, kann es schlimmstenfalls dazu kommen, dass ein Betreuungsgericht eine Person zu Ihrer gesetzlichen Betreuerin bzw. Ihrem gesetzlichen Betreuer ernennt, von der Sie nicht vollends überzeugt sind, dass sie in Ihrem Sinne handeln könnte. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken um eine geeignete Person für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu machen und diese getroffene Entscheidung regelmäßig dahingehend zu prüfen, ob man diese Aufgabe im Fall der Fälle der bzw. dem Auserwählten nach wie vor anvertrauen möchte.
Die Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung kann als ‚abgeschwächte Vorsorgevollmacht‘ beschrieben werden. Darin schlagen Sie dem Betreuungsgericht eine Ihrer Meinung nach geeignete Person vor, die dann stellvertretend Ihre Entscheidungen trifft, wenn Ihr Gesundheitszustand dies nachweislich nicht mehr zulässt. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsverfügung aber rechtlich nicht bindend, d.h., dass das Gericht Ihrem Wunsch nicht entsprechen muss. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Gericht der Meinung ist, die von Ihnen ausgewählte Person könnte nicht vollends zu Ihrem Gunsten handeln. In solchen Fällen bestimmt es eine andere Person zu Ihrem rechtlichen Vormund. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, kann ein bereits eingesetzter Betreuer unter Umständen wieder abgesetzt werden.
Die Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten Anweisungen geben, welche medizinischen Behandlungen Sie in kritischen Situationen wünschen – und welche ausdrücklich nicht (z.B. lebenserhaltende Maßnahmen bei diagnostiziertem Hirntod, künstliche Ernährung etc.). Geraten Sie in eine derartige Situation und liegt keine Patientenverfügung vor, müssen diese weitreichenden Entscheidungen von Dritten getroffen werden – beispielsweise von einer rechtlichen Betreuerin bzw. einem rechtlichen Betreuer. Wie bei der Vorsorgevollmacht sind die Inhalte einer Patientenverfügung rechtlich bindend und können von Außenstehenden nicht revidiert werden.
Dokumente notariell beurkunden lassen
Um den zuvor genannten Dokumenten rechtliche Wirksamkeit und die damit verbundene Echtheit zu verleihen, sollten Sie Vollmachten und Betreuungs- bzw. Patientenverfügung notariell beurkunden lassen. Darüber hinaus sollte ärztlich attestiert werden, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine spätere juristische Anfechtung ermöglichen würden. Da es sich bei behandelnden Ärztinnen und Ärzten in vielen Fällen um Vertrauenspersonen handelt, kann ihre jeweilige Erfahrung wertvolle Unterstützung bedeuten. Aufgrund der Komplexität der geschilderten Sachverhalte und der Tragweite der Entscheidungen sind qualifizierte, individuelle Beratungen und Unterstützung von Fachleuten unerlässlich.
Beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finden Sie eine Reihe von Broschüren, Musterformularen und Formulierungshilfen, die den Einstieg in das Thema erleichtern können: www.bmjv.de
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Die UPD hat den gesetzlichen Auftrag, zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei zu informieren. Hierzu zählt auch das Thema „Patientenrechte“, einschließlich der Fragen zum Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens und zu den Unterschieden der Vorsorgedokumente. Neben einer Online-Beratung gibt es bundesweite Vor-Ort-Beratungsstellen sowie telefonische Unterstützung in verschiedenen Sprachen:
Kostenlose Hotline
Beratung Deutsch: 0800 011 77 22
Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Beratung Türkisch: 0800 011 77 23
Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Beratung Russisch: 0800 011 77 24
Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Beratung Arabisch: 0800 33 22 12 25
Dienstags von 11:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
Alle Telefonate sind gebührenfrei aus allen Netzen.